Am Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" dürfen alle deutschen Staatsangehörigen teilnehmen, die am Tage des Ablaufs der Eintragungsfrist (13. Mai 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen.
Du hast hier die Möglichkeit, die Briefeintragungsunterlagen für das Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" zu beantragen (§ 13 Hamburgisches Volksabstimmungsgesetz). Dabei werden die erforderlichen Daten erhoben und zu Beginn der Briefeintragungsfrist (voraussichtlich 2. April 2025) an das Landeswahlamt Hamburg übermittelt. Wir fungieren dabei als Bote für deinen Antrag auf Briefeintragung an das Landeswahlamt Hamburg. Die Daten werden sicher und verschlüsselt gespeichert. Sobald wir deinen Antrag an den Hamburger Landeswahlleiter übermittelt haben, werden deine Daten vollständig gelöscht.
Sollte sich zwischenzeitlich deine Adresse ändern, trage dich bitte erneut ein.
Du erhältst dann vom Landeswahlamt Hamburg die Briefeintragungsunterlagen (analog zur Briefwahl). Die Eintragung per Brief muss dem Landeswahlamt bis zum Ende der Eintragungsfrist (13. Mai 2025) vorliegen.
Bei Eintragung für den Newsletter wird deine E-Mail Adresse auch nach dem Volksbegehren weiterhin gespeichert, um dich weiter über "Hamburg Werbefrei" informieren zu können. Von diesem Newsletter kannst du dich jederzeit abmelden.