←Verkehrssicherheit
Werbeanlagen im Straßenraum sind geeignet, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gefährden, und zwar aus mehreren Gründen:
- Hindernis auf Gehwegen
- Sichtbehinderung
- Blendung
- Ablenkung
Werbeanlagen als Hindernis
Auf Gehwegen stehende Werbeanlagen nehmen Platz in Anspruch, der oft ohnehin schon knapp ist.
Neben Radwegen führen sie zur Verengung des Fahrwegs, verhindern Ausweichmöglichkeiten, sorgen für Fehlverhalten (z.B. Ausweichen auf Gehweg bzw. Radweg), schaffen Umwege und behindern so den Verkehr. Dies steht dem eigentlichen Sinn von Geh- und Radwegen entgegen und kann auch die Sicherheit gefährden, z.B. durch das Ausweichen auf Gehwege bzw. Straßen.


Sichtbehinderung
Abbiegeunfälle machen einen Großteil der Unfälle im Straßenverkehr aus. Freie Sicht ist wichtig, um die Situation beim Abbiegen richtig überblicken zu können. Nicht umsonst erlaubt die StVO das Parken von Fahrzeugen nur in einem bestimmten Abstand von Kreuzungen und Einmündungen.


Freistehende Werbeanlagen im Straßenraum, z.B. in Kreuzungsbereichen oder neben Grundstücksausfahrten, behindern die freie Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Dies führt zwangsläufig dazu, dass diese später gesehen werden, als es eigentlich möglich wäre. Durch das Verbot freistehender Anlagen ist ein positiver Einfluss auf die Sicherheit zu erwarten.


Blendung
Ungerichtete Lichtquellen im Blickfeld wirken nachts als Blendung. Ein bewusstes Ignorieren ist nicht möglich (physiologische Blendung). Ein Digital-Board, das in Blickrichtung steht, ist somit kein Beitrag zur Straßenbeleuchtung - im Gegenteil.

Schnelle Helligkeitswechsel sind bei digitalen Werbeanlagen die Norm. Auch dadurch werden Verkehrsteilnehmer geblendet, denn die Adaptation des Auges an das nächtliche Umgebungslicht kann diese abrupten Wechsel nicht mitmachen.
Zu der physiologischen kommt die psychologische Blendung: die Werbeanlagen sind der stärkere Reiz und werden vorrangig wahrgenommen. Beide Effekte können leicht dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer oder auch Verkehrschilder zu spät gesehen werden. Schon deshalb ist eine Einschränkung insbesondere hinterleuchteter Anlagen geboten.

Ablenkung
Werbeanlagen konkurrieren mit Verkehrsschildern und Ampeln um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer.
Aus Sicht der Betreiber gehört die Ablenkung des Blickes und der Aufmerksamkeit zu den erwünschten Effekten von Werbetafeln: nach einer Studie des Werbeunternehmens WallDecaux beträgt die Fixierungsdauer von Autofahrern bei analogen Werbeanlagen 1,85 Sekunden und bei digitalen Werbeanlagen 2,38 Sekunden.
Bei einer innerstädtischen Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde legt ein Fahrzeug in 2,38 Sekunden 33,05 Meter zurück.
Insbesondere bewegte Bilder stören die Wahrnehmung: der menschliche Wahrnehmungsapparat ist seit Urzeiten darauf trainiert, Bewegungen besonders stark wahrzunehmen. Das hilft uns im Straßenverkehr noch die kleinste Störung, z.B. einen Ball, der nur kurz durchs Sichtfeld rollt, zu sehen.
Die Bewegung wird als Warnzeichen für eine mögliche Gefahr erfasst und kann eine Handlung auslösen.
Kommen aber unnötige Bewegungen hinzu, die die von der Werbeindustrie mit scrollenden und digitalen Anlagen ganz bewusst erzeugt werden, die Aufmerksamkeit auf die Werbung (und somit weg vom Verkehr) lenken sollen, können schnell gefährliche Situationen übersehen werden. Vermeidbare Unfälle können die Folge sein.
Die Reduzierung von Werbeanlagen und das Verbot digitaler Anlagen sorgen für weniger Ablenkung der Verkehrsteilnehmer. Dadurch ist ein positiver Einfluss auf die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs zu erwarten.
Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit dem VCD Nord verfasst.