08.05.25
Klage von „Hamburg Werbefrei“: Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung über unzulässige
politische Werbung
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat den Antrag der Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“
verworfen, die Gegenkampagne des Fachverbands Außenwerbung (FAW) per Einstweiliger Verfügung
zu stoppen. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass etwaige Verstöße des FAW nicht mehr vor
dem Beginn des Volksbegehrens beseitigt werden könnten. Mögliche nach Beginn des
Volksbegehrens am 23. April 2025 erlassene einstweilige Anordnungen seien nicht geeignet, ein
nachträgliches Hauptsacheverfahren zu vermeiden, da ein erheblicher Teil der Briefeintragungsfrist
und der Eintragungsfrist bereits verstrichen wäre. In der Sache selbst entschied das Gericht nicht.
Die Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ hatte versucht, die seit dem 20. März 2025 laufende
Kampagne des FAW „Mehr als Werbung, Außenwerbung macht’s möglich“ per Einstweiliger
Verfügung zu stoppen. Sie begründete ihren Antrag damit, dass die Sondernutzungserlaubnis für
Werbung auf Staatsgrund nicht für politische Einflussnahme auf ein in der Hamburgischen Verfassung
vorgesehenes direktdemokratisches Verfahren missbraucht werden dürfe. Die staatliche
Neutralitätspflicht gebiete vor dem Hintergrund der ausschließlichen Rechtevergabe für Werbung auf
Staatsgrund, dass sich Werbekonzerne wie Ströer und WallDecaux im Rahmen demokratischer
Verfahren neutral zu verhalten hätten.
Fadi El-Ghazi, Rechtsanwalt von „Hamburg Werbefrei“: „Bei der beanstandeten Kampagne des
Fachverbands Außenwerbung handelt es sich um politische Werbung im Zusammenhang mit dem
Volksbegehren ‚Hamburg Werbefrei‘. Die Frage der Zulässigkeit der Kampagne wird nun nachträglich
geklärt werden müssen. Die im FAW organisierten Werbekonzerne Ströer und WallDecaux üben über
ein Massenmedium massiven Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung im Zusammenhang mit
einem direktdemokratischen Verfahren aus. Dies wirft Fragen auf, die unsere Demokratie im Kern
betreffen und dringend einer juristischen Klärung bedürfen.“
Dr. Nils Erik Flick, Initiator des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“: „Die Kampagne des
Fachverbands Außenwerbung nimmt massiven Einfluss auf die öffentliche Meinung. Sie suggeriert,
dass unser Gesetzentwurf Werbung aus dem öffentlichen Raum verbannen will. Dies ist nicht der Fall.
Es wird weiterhin Werbung an klassischen Litfaßsäulen und Bushaltestellen geben. Werbung für
kulturelle und sportliche Veranstaltungen wird nach dem Gesetzentwurf sogar privilegiert und
bekommt dadurch mehr Sichtbarkeit.“
„Es kommt nun auf jede Unterschrift an. Wer den öffentlichen Raum nicht den Werbekonzernen
überlassen will, sollte diese einmalige Chance nutzen und unterschreiben.“ ergänzt Antonia Petschat,
Initiatorin des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“.
Noch bis zum 13. Mai 2025 können alle zur Bürgerschaft wahlberechtigten Hamburgerinnen und
Hamburger durch ihre Unterschrift das Volksbegehren unterstützen. Sollte „Hamburg Werbefrei“
erfolgreich sein, kommt es zum Volksentscheid über weniger Werbung im öffentlichen Raum.
HVerfG 5/25, Beschluss vom 06. Mai 2025